Allgemeine Beschreibung:
Der Hovawart wird von einem Zuchtschaurichter hinsichtlich des Erscheinungsbildes beurteilt und im Verhalten von einem Körmeister überprüft. Ziel dieser Beurteilung ist es, bei körperlich ausgereiften und bereits im Wesen gefestigten Hunden die Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln und dem Halter entsprechende Hilfestellungen zu geben und ggf. weitere Maßnahmen zu empfehlen.
Der Körmeister notiert sich die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit dem jeweiligen Besitzer.
Das Ergebnis der Körung kann lauten:
- bestanden
- nicht bestanden
Das Körmeister- und Zuchtrichterurteil ist unanfechtbar.
Körungen werden für Hovawarte im Alter ab 20 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist erforderlich.
Voraussetzungen zur Teilnahme:
- Mitgliedschaft in der HZD
- Verhaltensbeurteilung III bestanden
- Zwei FCI / VDH Ausstellungen von zwei verschiedenen Zuchtschaurichtern mit mind. sehr gut
- HD Röntgenergebnis entspricht den jeweils gültigen Bestimmungen der HZD Zuchtordnung.
Die Körung ist eine qualifizierende Maßnahme für die Zuchtzulassung.
Gavin´s Körung in Niederelvenich:
Am 14.09.2014 hat Gavin im zarten Alter von nur 22 Monaten seine Körung bestanden.
Körmeister: Stefan Damer
Enge Gasse.....
Durch die Gruppe....
Kreis schliessen
Ein kleines Spiel mit Frauchen....
Hier wird kräftig die Beisswurst verteidigt....
Bewertungsbögen Körung: